Sie fragen sich, ob Sie trotz IV/AHV Ihre Hörgeräte günstiger in Deutschland kaufen können? JA, und das sogar mit Zuschuss der IV/AHV.
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Die Grundlage für Ihr neues Hörerlebnis ist die ausführliche und genaue Erfassung Ihres individuellen Hörvermögens und der Lautstärkeempfindung.
Ihr neues Hörgerät wird über Audiosus, unserem modernen Anpassverfahren, an Ihr persönliches Hör- und Empfinden für Lautstärke angepasst. So wird Hören wieder zum Erlebnis.
Die Auswahl des richtigen Hörsystems ist kein Zufall. Durch die Hörsituationsanalyse – kurz HSA® wird Ihr persönlicher Hörbedarf genau ermittelt.
Eine ganz klare Aussage zur Frage „Was kosten Hörgeräte?“ gibt es leider nicht, da für jeden Kunden immer eine individuelle Lösung, ganz nach den Bedürfnissen und Wünschen gefunden wird.
So kann zum Beispiel Personen mit einem ruhigen Lebensstil ein Hörgerät aus dem Basis Bereich, also ohne Zuzahlung (gesetzliche Zuzahlung ausgenommen), bereits ausreichen.
Führen Sie einen aktiven Lebensstil, sind sehr häufig in komplexen Hörsituationen unterwegs, also auf Veranstaltungen, Familienfeiern, im Restaurant, Meeting oder Vorträge kommen Sie vermutlich mit höherwertigen Hörgeräten in diesen Situationen besser zurecht.
Bevor Sie sich für Hörgeräte entscheiden, dürfen Sie diese übrigens kostenlos und unverbindlich in Ihrem Alltag zur Probe tragen. So können Sie sicher sein gemeinsam mit unserer Beratung und Unterstützung die richtige Entscheidung für Ihre Bedürfnisse zu treffen.
Wohnen Sie in der Schweiz und haben ein ärztlich festgestelltes Hörproblem, haben Sie Anspruch auf einen Kostenbeitrag der AHV/IV an die Anschaffung eines Hörgerätes.
Bei einer erstmaligen Hörgeräteversorgung benötigen Sie eine Expertise Ihres Hals-Nasen-Ohren Arztes. Für die Prüfung des Anspruches gegenüber der IV müssen Sie ggf. einen Spezialarzt aufsuchen. Informieren Sie sich bei Ihrer IV-Stelle welchen Spezialarzt (ebenfalls ein HNO-Facharzt) sie aufsuchen können. Dieser Arzt erfasst das Hörproblem und erstellt für Ihre IV-Stelle eine Expertise.
Im Falle von Wiederversorgungen im gleichen Umfang ist eine Expertise nicht mehr obligatorisch. Sie wird aber empfohlen und die Kosten der Expertise werden von der AHV finanziert.
Sie erhalten einen festen Pauschalbetrag, ungeachtet der effektiven Kosten für die Hörgeräteversorgung. Die Pauschale beträgt 630 Franken für ein Hörgerät und 1 237.50 Franken für zwei Hörgeräte. Der Beitrag ist eine fixe Pauschale, unabhängig davon, ob Ihr Gerät mehr oder weniger kostet. Sie können den Pauschalbetrag nur alle fünf Jahre beanspruchen, außer ein HNO-Facharzt stellt schon vorher eine wesentliche Veränderung des Hörvermögens fest.
Auch die IV übernimmt ungeachtet der Gesamtkosten einen pauschalen Anteil an Ihrer Hörgeräteversorgung. Die Pauschale beträgt 840 Franken für ein Hörgerät und 1 650 Franken für zwei Hörgeräte.
Sie können Ihren Hörakustiker und das Hörgerät frei auswählen und es in der Schweiz oder im Ausland kaufen, sofern es gemäß der Liste des Bundesamtes für Sozialversicherungen zugelassen ist. Sie können die Liste im Internet unter www.ahv-iv.ch oder bei den IV-Stellen beziehen.
Bei Wiesental Hörakustik erhalten Sie selbstverständlich nur zugelassene Produkte.
Wir bei Wiesental Hörakustik in Lörrach beraten Sie neutral und unverbindlich, damit Sie bestmöglich hören.
Sie finden uns im Zentrum von Lörrach. Direkt gegenüber der Sparkasse in den ehemaligen Räumlichkeiten des traditionellen Möbelhauses Becker.
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Einige Haltestellen im direkten Umkreis:
Anfahrt mit dem Auto:
Wenn Sie mit dem Auto nach Lörrach kommen möchten, stehen Ihnen verschiedene Parkmöglichkeiten im direkten Umkreis zur Verfügung.
Hier parken Sie als Kunde bei Wiesental Hörakustik günstiger:
Andere Parkmöglichkeiten in der Nähe:
Aufgrund der Modernisierungsmaßnahmen in der Palmstraße kommt es zu geänderten Verkehrsführungen. Hier finden Sie Details, sowie eine aktuelle Übersicht zur Anfahrt.
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