Funktionen und Preise von Hörgeräte im Überblick
Hörgeräte Preise bewegen sich in einer Spanne von 0€ bis zu rund 2900€ nach Abzug des Krankenkassenzuschusses. Eine ganz klare Aussage zur Frage „Was kosten Hörgeräte?“ gibt es leider nicht, da für jeden Kunden immer eine individuelle Lösung, ganz nach den Bedürfnissen und Wünschen gefunden wird.
So kann zum Beispiel Personen mit einem ruhigen Lebensstil ein Hörgerät aus dem Basis Bereich, also ohne Zuzahlung (gesetzliche Zuzahlung ausgenommen), bereits ausreichen.
Führen Sie einen aktiven Lebensstil, sind sehr häufig in komplexen Hörsituationen unterwegs, also auf Veranstaltungen, Familienfeiern, im Restaurant, Meeting oder Vorträge kommen Sie vermutlich mit höherwertigen Hörgeräten in diesen Situationen besser zurecht.
Bevor Sie sich für Hörgeräte entscheiden, dürfen Sie diese übrigens kostenlos und unverbindlich in Ihrem Alltag zur Probe tragen. So können Sie sicher sein, gemeinsam mit unserer Beratung und Unterstützung, die richtige Entscheidung für Ihre Bedürfnisse zu treffen.
Was kosten Hörgeräte? - Eine Beispielrechnung:
Basisgeräte zum Nulltarif
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Verstärkung in 6 Frequenzkanälen
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Rückkopplungsreduzierung
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Störgeräuschreduzierung
Verkaufspreis: 680€
Zuzahlung der Krankenkasse: -680€
Eigenanteil: ab 0€
Untere Mittelklasse - Mittelklasse
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Verstärkung in mindestens 12 Frequenzkanälen
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Automatische Hörsituationserkennung
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Bluetoothkonnektivität
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Akku-Technologie möglich
Verkaufspreis: 1550€ - 2100€
Zuzahlung der Krankenkasse: -680€
Eigenanteil: ab 870€
Obere Mittelklasse - Spitzenklasse
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Verstärkung in mindestens 16 Frequenzkanälen
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Vollautomatische Situations- und Programmautomatik
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Beidseitiges Telefonieren über das Hörsystem
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Natürliche Naturwahrnehmung
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360° Sprachverarbeitung
Verkaufspreis: 2550€ - 3500€
Zuzahlung der Krankenkasse: -680€
Eigenanteil: ab 1870€
Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie individuell für Sie angepasste Hörgeräte. Vereinbaren Sie gleich Ihren persönlichen Beratungstermin
Was bezahlt meine Krankenkasse für Hörgeräte?
Das übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen haben mit der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker Rahmenverträge über die Hörgeräteversorgung abgeschlossen. In den Rahmenvereinbarungen sind auch die Festbeträge festgelegt worden.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (BARMER, TK, DAK, AOK, BKK) erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von rund 680 € (je Ohr) zu Ihrem neuen Hörsystem.
Die Wahl des Hörgeräteakustikers hat übrigens keinen Einfluss auf die Höhe des Zuschusses. Nahezu alle Hörakustiker in Deutschland haben sich den Rahmenverträgen der Bundesinnung angeschlossen, selbstverständlich auch wir bei Wiesental Hörakustik in Lörrach.
Das übernimmt Ihre private Krankenversicherung
Sind Sie privat versichert variieren die Beträge die Ihre Versicherung übernimmt. Setzen Sie sich am besten mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Besteht ein Beihilfeanspruch, gilt dieser auch für die Hörgeräteversorgung. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist auch hier eine gültige Verordnung des Hals-Nasen-Ohren Arztes.
Unserer Erfahrung nach erhalten Sie von Ihrer privaten Versicherung einen Zuschuss von bis zu 1500 € (je Ohr) zu Ihrem neuen Hörsystem.
Die Wahl des Hörgeräteakustikers hat übrigens keinen Einfluss auf die Höhe des Zuschusses Ihrer Versicherung.