Funktionen und Preise von Hörgeräte im Überblick
Hörgeräte Preise bewegen sich in einer Spanne von 0€ bis zu rund 2400€ nach Abzug des Krankenkassenzuschusses. Eine ganz klare Aussage zur Frage „Was kosten Hörgeräte?“ gibt es leider nicht, da für jeden Kunden immer eine individuelle Lösung, ganz nach den Bedürfnissen und Wünschen gefunden wird.
So kann zum Beispiel Personen mit einem ruhigen Lebensstil ein Hörgerät aus dem Basis Bereich, also ohne Zuzahlung (gesetzliche Zuzahlung ausgenommen), bereits ausreichen.
Führen Sie einen aktiven Lebensstil, sind sehr häufig in komplexen Hörsituationen unterwegs, also auf Veranstaltungen, Familienfeiern, im Restaurant, Meeting oder Vorträge kommen Sie vermutlich mit höherwertigen Hörgeräten in diesen Situationen besser zurecht.
Bevor Sie sich für Hörgeräte entscheiden, dürfen Sie diese übrigens kostenlos und unverbindlich in Ihrem Alltag zur Probe tragen. So können Sie sicher sein gemeinsam mit unserer Beratung und Unterstützung die richtige Entscheidung für Ihre Bedürfnisse zu treffen.
Was kosten Hörgeräte? - Eine Beispielrechnung:
Basisgeräte zum Nulltarif
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Verstärkung in 6 Frequenzkanälen
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Rückkopplungsreduzierung
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Störgeräuschreduzierung
Verkaufspreis: 680€
Zuzahlung der Krankenkasse: -680€
Eigenanteil: ab 0€
Untere Mittelklasse - Mittelklasse
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Verstärkung in mindestens 12 Frequenzkanälen
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Automatische Hörsituationserkennung
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Bluetoothkonnektivität
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Akku-Technologie möglich
Verkaufspreis: 1550€ - 2100€
Zuzahlung der Krankenkasse: -680€
Eigenanteil: ab 870€
Obere Mittelklasse - Spitzenklasse
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Verstärkung in mindestens 16 Frequenzkanälen
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Vollautomatische Situations- und Programmautomatik
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Beidseitiges Telefonieren über das Hörsystem
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Natürliche Naturwahrnehmung
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360° Sprachverarbeitung
Verkaufspreis: 2550€ - 3500€
Zuzahlung der Krankenkasse: -680€
Eigenanteil: ab 1870€
Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie individuell für Sie angepasste Hörgeräte. Vereinbaren Sie gleich Ihren persönlichen Beratungstermin
Was bezahlt meine Krankenkasse für Hörgeräte?
Die gesetzlichen Krankenkassen haben in unterschiedlichen Rahmenverträgen die maximale Bezuschussung und den Umfang von Hörgeräteversorgungen festgelegt.
Für eine Beidohrige Hörgeräteversorgung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse rund 1500€. Vorausgesetzt wird die Verordnung durch einen HNO-Arzt und das erreichen der festgelegten Indikation.