Wer sich mit Hörgeräten beschäftigt, der kommt auch schnell zu der Frage, was denn Hörgeräte eigentlich kosten und wer übernimmt die Kosten für Hörgeräte? Grundsätzlich übernehmen alle Krankenversicherungen einen Festbetrag zur Hörgeräteversorgung. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass ein ärztlichen Rezept von Ihrem Hals-Nasen-Ohren Arzt vorliegt.
Von wem kann ich Hörgeräte-Zuzahlung erhalten?
Ob die Kosten für Ihr neues Hörgerät komplett übernommen werden, oder ob Ihre Hörgeräteversorgung anteilig bezuschusst wird, ist abhängig von der Art Ihrer Krankenversicherung.
Es kommt darauf an, wer die Hörgeräte-Zuzahlung leisten, soll bzw. für welches Hörgerät Sie eine Zuzahlung beantragen möchten.
Ihr gesetzliche Krankenversicherung übernimmt je nach Grad der Hörminderung einen Festbetrag zwischen 680 € bis 840 € pro Ohr. Voraussetzung dafür ist eine gültige Haben Sie bereits eine Verordnung von Ihrem HNO erhalten, übernehmen wir das Antrags und Abrechnungsverfahren für Sie. Dafür entstehen Ihnen keine zusätzliche Kosten.
Sind Sie privat versichert Variieren die Beträge die Ihre Versicherung übernimmt. Setzen Sie sich am besten mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Besteht ein Beihilfeanspruch, gilt dieser auch für die Hörgeräteversorgung. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist auch hier eine gültige Verordnung des Hals-Nasen-Ohren Arztes.
Was kosten Hörgeräte?
Eine einfache Frage, die sich nicht einfach und pauschal beantworten lässt. Allgemein kann man sagen, dass Hörgeräte im Mittelklasse-Bereich etwa 1900 € kosten können und höherwertigere Systeme im Premium-Bereich, mit vielen komfortablen zusätzlichen Funktionen, bis zu 3500 € pro Hörgerät. Der Zuschuss Ihrer Krankenkasse ist hier allerdings noch nicht berücksichtigt. Eine ausführlichere Preis- und Technikübersicht finden Sie hier.
Übrigens: Sie können die Kosten für Ihre neuen Hörgeräte steuerlich geltend machen.
Das übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen haben mit der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker Rahmenverträge über die Hörgeräteversorgung abgeschlossen. In den Rahmenvereinbarungen sind auch die Festbeträge festgelegt worden.
Als Mitglied einer vdek (BARMER, Techniker Krankenkasse, DAK, HKK, KKH) erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von rund 685 € zu Ihrem neuen Hörgerät. Auch als Mitglied der AOK erhalten Sie diesen Zuschuss. Sind Sie bei einer BKK versichert können Sie sogar bis zu 720 € Zuschuss erhalten.
Die Wahl des Hörgeräteakustikers hat übrigens keinen Einfluss auf die Höhe des Zuschusses. Nahezu alle Hörakustiker in Deutschland haben sich den Rahmenverträgen der Bundesinnung angeschlossen, selbstverständlich auch wir bei Wiesental Hörakustik in Lörrach.