Wer sich mit Hörgeräten beschäftigt, der kommt auch schnell zu der Frage, was denn Hörgeräte eigentlich kosten und wer übernimmt die Kosten für Hörgeräte? Grundsätzlich übernehmen alle Krankenversicherungen einen Festbetrag zur Hörgeräteversorgung. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass ein ärztlichen Rezept von Ihrem Hals-Nasen-Ohren Arzt vorliegt.
Wie sind Sie versichert?
Das übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen haben mit der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker Rahmenverträge über die Hörgeräteversorgung abgeschlossen. In den Rahmenvereinbarungen sind auch die Festbeträge festgelegt worden.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (BARMER, TK, DAK, AOK, BKK) erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von rund 680 € (je Ohr) zu Ihrem neuen Hörsystem.
Die Wahl des Hörgeräteakustikers hat übrigens keinen Einfluss auf die Höhe des Zuschusses. Nahezu alle Hörakustiker in Deutschland haben sich den Rahmenverträgen der Bundesinnung angeschlossen, selbstverständlich auch wir bei Wiesental Hörakustik in Lörrach.
Das übernimmt Ihre private Krankenversicherung
Sind Sie privat versichert variieren die Beträge die Ihre Versicherung übernimmt. Setzen Sie sich am besten mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Besteht ein Beihilfeanspruch, gilt dieser auch für die Hörgeräteversorgung. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist auch hier eine gültige Verordnung des Hals-Nasen-Ohren Arztes.
Unserer Erfahrung nach erhalten Sie von Ihrer privaten Versicherung einen Zuschuss von bis zu 1500 € (je Ohr) zu Ihrem neuen Hörsystem.
Die Wahl des Hörgeräteakustikers hat übrigens keinen Einfluss auf die Höhe des Zuschusses Ihrer Versicherung.
Was kosten Hörgeräte?
Eine einfache Frage, die sich nicht einfach und pauschal beantworten lässt. Allgemein kann man sagen, dass Hörgeräte im Mittelklasse-Bereich etwa 1900 € kosten können und höherwertigere Systeme im Premium-Bereich, mit vielen komfortablen zusätzlichen Funktionen, bis zu 3500 € pro Hörgerät. Der Zuschuss Ihrer Krankenkasse ist hier allerdings noch nicht berücksichtigt. Eine ausführlichere Preis- und Technikübersicht finden Sie hier.
Übrigens: Sie können die Kosten für Ihre neuen Hörgeräte steuerlich geltend machen.